Nahverkehrsplan
Funktion des Nahverkehrsplanes
Der Nahverkehrsplan als grundlegendes Planungsinstrument sichert die ganzheitliche Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV (inkl. SPNV).
Er bestimmt die Art der Verkehrsbedienung (den Verkehrsträger bzw. das Verkehrsmittel) und den Umfang der Verkehrsbedienung (Bedienhäufigkeit bzw. Taktzeiten). Es werden Planungsziele für die Linienführung und die Verbesserung der Verknüpfungen der Verkehrsarten abgeleitet. Er dient damit der Sicherung der Nahverkehrsbedienung für die Bevölkerung und der effizienten Abstimmung zwischen den einzelnen Verkehrsarten wie Schienenpersonennahverkehr (SPNV), Straßenbahn/Stadtbahn sowie Bus.
Der Nahverkehrsplan ist Ausgangspunkt und Grundlage für alle weiteren regionalen Detailplanungen, die den ÖPNV (inkl. SPNV) berühren. Gemäß Verbandssatzung wurde dem ZVOE von den Verbandsmitgliedern die Aufgabe übertragen, auf der Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Region Oberelbe einen verbindlichen Nahverkehrsplan zu erstellen, zu beschließen und fortzuschreiben.
Die Erstellung der nunmehr 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erfolgte in bewährter Weise in enger Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern vor Ort. Dazu wurden lokale Arbeitsstäbe, bestehend aus Vertretern der Gebietskörperschaften und der Verkehrsunternehmen/ Kreisverkehrsgesellschaften, gebildet. Im Rahmen lokaler Arbeitsstäbe wurden erreichte Arbeitsstände vorgestellt und diskutiert, die nächstfolgenden Arbeitsschritte abgestimmt sowie Entwurfsstände bis zur Endfassung erörtert und bestätigt.
Die einzelnen Arbeitspakete wurden von verschiedenen Consultingbüros erarbeitet, das Zusammenführen der Konzepte, die Schlussredaktion und das Layout oblagen der Verkehrsverbund Oberelbe GmbH.
Nach einer umfangreichen Beteiligungsrunde im Dezember 2018 und Januar 2019 erfolgte von Januar bis März 2019 die Behandlung und Beschlussfassung in allen Kreistagen der Gebietskörperschaften des VVO sowie im Dresdner Stadtrat. Im Juni 2019 wurde die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Oberelbe von der 67. Verbandsversammlung des ZVOE beschlossen. Die Landesdirektion Sachsen erteilte im August 2019 die Genehmigung.
Wesentliche Inhalte des vorliegenden Planungswerkes
Der Inhalt des Nahverkehrsplanes richtet sich nach den Rahmenvorgaben der sächsischen Verordnung über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen. Daraus ergibt sich für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Nahverkehrsraums Oberelbe folgende inhaltliche Herangehensweise:
- Bestandsaufnahme
Der Status quo des Angebotes im Nahverkehrsraum Oberelbe und die Organisationsformen für die Durchführung des ÖPNV (inkl. SPNV) werden beschrieben und untersucht.
- Bewertung der Bestandsaufnahme
Die Veränderungen in der Laufzeit der letzten Fortschreibung werden benannt und eine Erfolgskontrolle der beschlossenen Maßnahmen durchgeführt. Aus etwaigen bestehenden Defiziten werden Planungsziele abgeleitet.
- Verkehrsprognose
Die zukünftigen Entwicklungen im Nahverkehrsraum werden abgeschätzt.
- ÖPNV-Konzeption
Angebotsseitig werden Grundsätze und Planungsziele mit ihren notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für die Ausgestaltung des ÖPNV (inkl. SPNV) formuliert.
- Finanzierungskonzept
Der finanzielle Rahmen für die Durchführung des ÖPNV (inkl. SPNV) im Planungshorizont des Nahverkehrsplanes wird beschrieben.
- Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung (SUP)
Die umweltseitigen Auswirkungen bei Durchführung bzw. Nicht-Durchführung der im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen werden bewertet.