Monatskarte

Weitere Informationen

Tipp: Für Vielfahrer gibt es die Monatskarte auch im Abonnement.

Sie nutzen fast täglich Bus und Bahn im VVO? Dann ist die Monatskarte genau die richtige Wahl.

Die Monatskarte ist ab Entwertung bis zum gleichen Tag des Folgemonats gültig.

Der 1. Geltungstag ist frei wählbar.

Preise und Gültigkeit Monatskarte

  Gültigkeit ermäßigt normal

Monatskarte
gilt bis gleicher Tag
Folgemonat ab Entwertung

1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
48,80 €9 64,90 €13
Tarifzone Dresden 60,90 €9 81,00 €13
2 Tarifzonen3 88,80 €9 118,30 €13
1 Tarifzone3
und umliegende
133,00 €9 177,40 €13
Verbundraum 175,80 €9 234,40 €13

Stand: 1. April 2024

Hinweise

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Tarifzonen

Das VVO-Zeitkartensortiment ist in mehreren Preiskategorien erhältlich. Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der befahrenen Tarifzonen.


1 Tarifzone (außer Dresden)

1 Tarifzone (gemäß Fahrausweisauf­druck)


Grenzraum (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten innerhalb eines Grenzraumes gemäß Fahr­ausweis­aufdruck. Der Grenzraum erweitert nicht die Gültigkeit einer Tarifzone und gilt nicht in beiden Tarifzonen komplett.


Tarifzone Dresden

Gilt für Ihre Fahrten in der Tarifzone Dresden.

 


2 Tarifzonen

Gilt für Ihre Fahrten in zwei benachbarten Tarifzonen, also bei Überquerung einer Tarifzonengrenze, gemäß dem Fahrausweisaufdruck.

 


1 Tarifzone und umliegende (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten in 1 Tarifzone (Stammzone) und allen umliegenden Tarifzonen gemäß Fahrausweisaufdruck.

Verbundraum
Gilt für Ihre Fahrten im gesamten Verbundraum.

Zeitliche Gültigkeit

Monatskarten gelten ab Entwertung bis zum Ablauf des gleichen Kalendertages des Folgemonats. So gilt beispielsweise eine Monatskarte, die am 12. April entwertet wurde, bis einschließlich 12. Mai, 24 Uhr.

Fällt das Ende der Gültigkeit auf einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, so endet die Gültigkeit mit Ablauf des letzten Kalendertages des Monats.

Was ist bei ermäßigten Monatskarten zu beachten?

Ermäßigte Monatskarten bzw. Abo-Monatskarten, ganz egal, ob das Ticket aus Papier oder eine Chipkarte ist, sind per­sonen­gebunden und gelten nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte – Kundenkarte hier online beantragen.

Ermäßigte Monatskarten bzw. Abo-Monatskarten dürfen Schüler, Auszubildende und Studenten sowie Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, am Bundes­frei­willigen­dienst oder vergleichbaren sozialen Diensten nutzen.

Mitnahme von Personen – täglich ab 18 Uhr

Monats und Abo-Monatskarten zum Normalfahrpreis sowie 9-Uhr-(Abo)Monatskarten werden täglich zwischen 18 Uhr und 4 Uhr (an Wochenenden und Feiertagen ganztags) zu Familienkarten.

Das heißt, Sie können in der gültigen Tarifzone noch einen weiteren Erwachsenen und bis zu vier Schüler bis zum 15. Geburtstag mitnehmen. Anstelle je eines Erwachsenen kann auch ein weiterer Schüler fahren.

Dies gilt nicht in den Sonderverkehrsmitteln (Bergbahnen Dresden: Standseilbahn, Schwebebahn, Schmalspurbahnen: Lößnitzgrundbahn, Weißeritztalbahn, Stadtrundfahrt Meißen, Kirnitzschtal­bahn, Personenaufzug in Bad Schandau sowie in Anrufsammeltaxis).

Gültigkeit in den Sonderverkehrsmitteln

Für Inhaber mit Monatskarten gibt es ein besonderes Freizeitangebot:

Gilt diese Zeitkarte in der Tarifzone(n), in der

  • die Bergbahnen in Dresden (Standseilbahn, Schwebebahn),
  • die Schmalspurbahnen (Lößnitzgrund- und Weißeritztalbahn),
  • die Stadtrundfahrt in Meißen,
  • die Kirnitzschtalbahn sowie
  • den Personenaufzug in Bad Schandau

verkehren, so können Sie dieses Sonderverkehrsmittel ebenfalls nutzen.

Gültigkeit in der 1. Klasse

Monatskarten gelten nur in der 2. Klasse. Für Monatskarten zum Normalfahrpreis besteht die Möglichkeit eine Zusatz-Wochenkarte oder eine Zusatz-Monatskarte zur Benutzung der Nahverkehrszüge in der 1. Klasse zu erwerben. 

  Gültigkeit normal

Wochenkarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, 7 Tage
inkl. Entwertungstag
10,00 €

Monatskarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, bis gleicher
Tag Folgemonat ab Entwertung
25,00 €

Für die einmalige Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen werden Tageskarten zum Übergang in die 1. Klasse angeboten. Die Fahrausweise sind nach der Entwertung nicht übertragbar.

  Gültigkeit ermäßigt normal
Tageskarte für
Benutzung 1. Klasse
1 Tarifzone,
bis 4 Uhr Folgetag
1,00 €2,4 2,00 €
Verbundraum,
bis 4 Uhr Folgetag
2,00 €2,4 4,00 €

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Tickets

Im VVO können Sie alle Tickets einfach miteinander kombinieren.

Erst Ticket entwerten, dann einsteigen:

Einzelkarten sind eine Stunde länger gültig, wenn sie in der Tarifzone entwertet werden, für die Sie bereits eine Tages- oder Zeitkarte besitzen. Wenn Sie mit Nahverkehrszügen unterwegs sind, entwerten Sie alle für die Fahrt nötigen Tickets vor dem Betreten der Fahrzeuge am Bahnsteig.

Sofern Ihre Fahrt in einer Straßenbahn oder einem Bus beginnt, dann entwerten Sie die Tickets nach Betreten des Fahrzeugs. Bei Ticketkontrollen zeigen Sie bitte alle Tickets vor, um Missverständnisse zu vermeiden.
 

Beispiele für Kombinationen

Beispiel Monatskarte + Einzelfahrt

Sie nutzen eine Monatskarte für die Tarifzone Dresden und wollen an einem Tag nach Stadt Wehlen fahren? Dann kaufen Sie für die Weiterfahrt in der Tarifzone Pirna eine Einzelfahrt für eine Tarifzone. Da Sie die Einzelkarte bereits in der Tarifzone Dresden entwerten, obwohl Sie dort noch eine Monatskarte haben, ist sie länger gültig: Sie haben dann ab der Entwertung zwei Stunden Zeit, Stadt Wehlen zu erreichen.

Beispiel Monatskarte + Tageskarte

Sie besitzen eine Monatskarte für die beiden Tarifzonen Radebeul und Dresden und möchten zum Wandern in die Sächsische Schweiz fahren. Dann kaufen Sie eine Tageskarte für die Tarifzonen Pirna und Bad Schandau dazu. Diese entwerten Sie vor dem Zustieg in die S-Bahn und sind so den ganzen Tag mobil.

Vorteil: Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Innerhalb der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit Ihres Fahrausweises kann jeweils ein Fahrrad, ein Fahrradanhänger oder ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.