Lob & Kritik

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  • H. S.

    Guten Tag,

    in letzter Zeit tauchen vermehrt Hundewagen auf. Wenn diese im Bus mitfahren, dann nehmen sie meist den Kinderwagenstellplatz ein. Kulante Busfahrer nehmen dennoch einen richtigen Kinderwagen mit.

    Die Befürchtung ist, dass die Hundewagen von den Fahrern als Kinderwagen eingestuft werden und die Hunde dann kostenlos mitgenommen werden.

    Wie ist die Meinung des VVO zu den Hundewagen?

    VVO

    Hallo Herr S.,

    Kinderwagen werden nur dann kostenfrei befördert, wenn diese nicht zweckentfremdet werden - Tarifbestimmungen Teil B Punkt 9.1:

    "Soweit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nicht zweckentsprechend verwendet werden, z. B. dem Transport von Gepäck oder Tieren dienen, ist pro Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator ein Einzelfahrausweis zum ermäßigten Fahrpreis für die benötigten Tarifzonen oder ein bzw. mehrere Abschnitt(e) der ermäßigten 4er-Karte zu entwerten.
    Gleiches gilt für Handwagen, welche nicht zur Beförderung von Kleinkindern verwendet werden."

    Für einen Hund, der in einem "Hundewagen" befördert wird, ist demnach eine Tageskarte Fahrrad/Hund sowie ein ermäßigter Einzelfahrschein für die benötigten Tarifzonen zu lösen.


    Viele Grüße

    Jana Findeisen
    VVO-Team

  • Johannes

    Zum wiederholten Mal, bspw. Heute 12.12.23 7:45 Uhr ab Riesa, verkehrt der RE50 ohne 1. Klasse.

    - warum?
    - was steht dazu im Verkehrsvertrag? Ist die DB nicht verpflichtet eine 1. Klasse anzubieten?
    - wie bekommt man da jetzt mit der „Bescheinigung Komfortmängel“ eine Entschädigung dafür dass man trotz einer Monatskarte Übergang 1. Klasse die ganze Strecke in einem viel zu kurzen und vollen Zug stehen darf?
    - dürfte man in dem Fall auch den IC benutzen?

    VVO

    Hallo Johannes,

    folgende Antwort haben wir seitens DB Regio Südost erhalten:

    "Die 1. Klasse ist gemäß dem Verkehrsvertrag des Saxonia-Expresses gewünscht und gefordert. Wir als Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, bei Nichterbringung dieser Leistung sogenannte Pönale-Zahlungen an den Auftraggeber zu leisten.

    Es tut uns zutiefst leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass es im Nahverkehr keine Möglichkeit zur Erstattung gibt, wenn 1. Klasse-Wagen fehlen. Weder die Beförderungsbedingungen des VVO/MDV noch die Fahrgastrechte regeln eine Erstattung für diesen spezifischen Komfortmangel. Es gibt zudem eine festgelegte Bagatellgrenze von 4 Euro in den Fahrgastrechten.

    Bezüglich Ihrer Frage zum Nutzen eines IC-Zuges: Leider ist es in diesem speziellen Fall nicht gestattet, den IC zu nutzen, da Ihr Fahrschein ausschließlich für den Nahverkehr gültig sind.

    Wir bitten um Verzeihung, dass die geplante Zugbildung an Ihrem Reisetag nicht zu Ihrer und anderer Zufriedenheit bereitgestellt wurde. Für Ihre kommenden Fahrten mit der Bahn wünschen wir Ihnen ausschließlich positive Erlebnisse."


    Viele Grüße

    Jana Findeisen
    VVO-Team

  • Johannes

    Guten Morgen

    Es macht mich fassungslos, wie der VVO die DB einfach so mit der Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen davon kommen lässt. Immer wieder die gleiche Ausrede: Personalmangel bei Lokführern und in den Werkstätten.

    Das ist doch ein wesentlicher Job eines Unternehmens für einen Auftrag hinreichend Personal zur Verfügung zu haben. Und es ist doch auch offensichtlich woran es liegt:

    - bestehendes Personal wird viel zu schlecht behandelt (schauen sie mal auf die gängigen Bewertungsportale)
    - Bezahlung ist viel zu schlecht, Dresden steht bei der Bezahlung der Lokführer an LETZTER Stelle in Deutschland https://www.stepstone.de/gehalt/Lokfuehrer-in.html#:~:text=Regionale%20Unterschiede%20des%20Lokführer%2Finnen%2DGehalts&text=In%20Baden%2DWürttemberg%20liegt%20der,2.568%20Euro%20brutto%20im%20Monat.

    Das ist also einfach mal Versagen des Managements! Warum wird das nicht so straff sanktioniert dass sich das ändert? Eigentlich müssten doch nach den Gesetzen des Arbeitsmarktes bei dem Mangel an Lokführern im VVO die Löhne steigen!

  • Riccardo Romeo

    Guten Abend!

    Heute Nachmittag auf der Fahrt von Bf Dresden Neustadt nach Schloss Moritzburg mit der Buslinie 477 (Abfahrt am 10.12.23 um 14:02, Kennzeichen MEI RW 984) mussten meine Partnerin und ich sehen, wie der Busfahrer scheinbar absolut kein Problem damit hatte, einen Aufkleber der AfD offen für alle sichtbar neben seinem Lenkrad kleben zu haben.

    Nun verstehe ich, dass Sie als VVO nicht für die politische Einstellung Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sind. Gleichzeitig möchten wir, wenn wir öffentliche Verkehrsmittel fahren nicht von Aufklebern / Plakaten jeglicher politischer Art belästigt werden, schon gar nicht von einer gesichert rechtsextremen Partei, die in letzter Zeit durch Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus auffällt. Das widerspricht meines Erachtens nicht nur gegen die Neutralitätspflicht, ich fühle mich als Person mit Migrationshintergrund angegriffen wenn ich sehen muss, dass fremdenfeindliche Einstellungen offen zur Schau gestellt werden.

    Ich hoffe sehr, dass Sie dies rügen. Der Busfahrer kann seine arme politische Gesinnung bei sich privat ausleben, in der Öffentlichkeit soll er sich bitte an das Recht des Bürgers auf Unversehrtheit der menschlichen Würde halten.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    VVO

    Sehr geehrter Herr Romeo,

    vielen Dank für Ihren wichtigen Hinweis.

    Die Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) hat mit dem betreffenden Busunternehmen gesprochen.
    Dieses wird eine Sichtung des Fahrzeuges durchführen und ggf. den Aufkleber entfernen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Anja Baldamus
    VVO-Team

     

  • Oliver

    Hallo VVO-Team,

    am 02.12.2023 waren wir mit dem trilex um 13:29 Uhr ab Dresden Hbf (RE2, Fahrtnummer 20849) unterwegs. Bis Bischofswerda war kein Zugbegleiter in unserem Triebwagen zu sehen. Wir stiegen dann in Bischofswerda in den RE1 nach Görlitz um (Fahrtnummer 5681). Dort war zwar eine Zubegleiterin da, aber bis auf ihren Blick aus dem hinteren Fenster in Bischofswerda war sie bis Görlitz nicht im Zug zu sehen und verblieb in ihrem Abteil, obwohl unterwegs immer wieder neue Fahrgäste einstiegen und es wohlgemerkt an den Stationen keine Fahrkartenautomaten gibt. Scheinbar kann sich das der trilex finanziell leisten. Der Zug war jetzt auch nicht außergewöhnlich voll - normale Auslastung. Auf der Rückfahrt um 20:11 Uhr ab Görlitz nach Dresden (RE1, Fahrtnummer 5688) war abermals kein Begleitpersonal zu sehen - bei völlig normaler Auslastung. Dementsprechend fand auf unserer gesamten Fahrt von Dresden nach Görlitz und zurück keine einzige Fahrkartenkontrolle statt.

    Der trilex wirbt auf seiner Internetseite wie folgt: „Beratung und Verkauf am Platz: Während aller Zugfahrten des trilex steht Ihnen ein freundlicher Kundenbetreuer als kompetenter Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite.“ Viel mitbekommen haben wir davon aber nicht - schließlich bezahlen Sie als VVO die Betreuung durch Zugbegleiter. Hier kommt der trilex seinem Serviceversprechen nicht nach.

    VVO

    Hallo Oliver,

    vielen Dank für die Schilderung Ihrer Beobachtungen im Trilex auf der Fahrt von Dresden nach Görlitz via Bischofswerda.

    Wir haben Trilex - Die Länderbahn diesbezüglich um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort haben wir erhalten:

    "Wir sind bestrebt jeden Zug des trilex mit Zugbegleitpersonal zu besetzen. Aufgrund einer angespannten Personalsituation im Dezember konnten wir allerdings leider nicht jeden Zug besetzen. So auch bei Ihren Fahrten am 02.12.2023 bei 20849 und 5688.
    Warum beim Zug 5681 die Zugbegleiterin von Bischofswerda bis Görlitz nicht einmal durchgegangen ist, wird der Vorgesetzte mit der betreffenden Kollegin auswerten.
    Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten."

    Nicht mit Zugbegleitpersonal besetzte Züge werden durch den Aufgabenträger pönalisiert.


    Freundlich grüßt

    Anja Baldamus
    VVO-Team

VVO-Netiquette

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