Lob & Kritik
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Lea
Hallo,
Ich habe mir ein Bildungsticket gekauft um den Bus zu nutzen. Im Grunde kann ich mir das sparen, wenn der Bus jedes mal vor meiner Nase vorbei fährt. Ich stehe an der Bushaltestelle und er fährt vorbei. Wenn diese Situation nicht eintritt ist es meistens so das der Bus schon eher durch war als es eigentlich im Fahrplan steht. Dafür habe ich keinerlei Verständnis. Wenn mal Verspätung ist, ist es natürlich kein Problem. Aber wenn ich zur Bushaltestelle laufe und ich noch Zeit habe bis der Bus eigentlich regulär kommt und ich schon sehe das der Bus los fährt / weiter fährt ohne anzuhalten wohl ich noch locker 5 Minuten hätte bis er eigentlich kommen würde, platzt mir der Kragen.
Man muss sich doch an Zeiten halten und nicht eher los fahren!
Es handelt sich um die Buslinie A Großenhain.VVO
Hallo Lea, bitte teilen Sie uns noch die Uhrzeit und die Einstiegshaltestelle mit. Gern fragen wird dann beim betreffenden Verkehrsunternehmen nach. Viele Grüße Jana Findeisen VVO-Team
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Müller
Hallo. Ich finde es nicht gerade toll wenn man an dem Bahnhof nicht hält wo er halten soll! Vor allem wenn man 2 Tage vorher noch im Kundenzentrum anruft ob der da hält normal und der sagt ja gibt keine Änderung.. erst die Nacht von 21./22.10.. es soll in Rathen gebaut werden. Ja super wenn man plötzlich in Bad Schandau ist und zusehen darf das man pünktlich in Königstein auf Arbeit kommt! Kann man sich darauf verlassen das es Donnerstag auch so ist?
VVO
Hallo,
die aktuellen Fahrplanänderungen auf der S-Bahnlinie S1 sind in unserer Fahrplanauskunft eingearbeitet. Am Donnerstag, 24.10.2024 gibt es keine Einschränkungen zwischen Königstein und Bad Schandau.
Viele Grüße
Jana Findeisen
VVO-Team -
Leon
Hallo,
ich habe mir ein Stundenticket gekauft was für die originalen Fahrtzeiten gereicht hatte aber da der bus 5min Verspätung und die karte in denn Moment ablief an dem der bus ankam und der Busfahrer gesagt hatte das ich pech hatte und er mir gesagt hatte das ich eine neue Busfahr Karte kaufen musste obwohl ich nicht daran schuld war.
MfG LeonVVO
Hallo Leon,
grundsätzlich ergeben sich Preisstufe und Gültigkeitsdauer für Ihren Fahrausweis aus der Anzahl der befahren Tarifzonen. Des Weiteren ist die fahrplanmäßige Fahrzeit für die zeitliche Gültigkeit eines Fahrausweises ausschlaggebend. Wenn eine Verspätung vorliegt bzw. eintritt, wenden Sie sich bitte nach Einstieg bzw. während der Fahrt an den/das Kontrolleur/Personal und lassen sich bestätigen, dass eine Verspätung vorliegt.
Sollte dies nicht möglich sein und die Zeitangabe auf dem Fahrausweis ist bereits vor dem Umstieg in ein weiteres Verkehrsunternehmen abgelaufen, kaufen Sie sich einen neuen Fahrausweis und senden den abgelaufenen Fahrausweis an das Verkehrsunternehmen, welches für die Verspätung verantwortlich ist - mit Angabe der notwendigen Daten. Der Vorfall wird dann bei dem Unternehmen entsprechend geprüft.
Bitte beachten Sie aber, dass grundsätzlich Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel keine Ersatzansprüche begründen. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Der Anspruch auf Beförderung gilt auch als erfüllt, wenn das Unternehmen aus betrieblichen Gründen Umleitungsstrecken gefahren werden.
Der VVO als auch einzelne Verkehrsunternehmen im VVO bieten auch Kundengarantien an. Informationen dazu finden Sie hier:- https://www.vvo-online.de/de/service/kundengarantien/index.cshtml,
- https://www.vg-meissen.de/service/kundengarantie/ oder
- https://www.dvb.de/de-de/meta/kontakt/elma-kundengarantien.
Viele Grüße
Jana Findeisen
VVO-Team -
Kristina
Die 160 Richtung Löbtau, Tharandter Str. fährt an der Fichtestraße meistens viel zu früh ab. So oft fährt mir der Bus vor der Nase weg, weil er nicht die geplante Abfahrtszeit abwartet. Auch die Abfahrtsinfos in der App stimmen oft nicht überein.
VVO
Hallo Kristina,
wir haben Ihren Hinweis an die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE), den Betreiber der Linie 160, weitergeleitet.
Viele Grüße
Jana Findeisen
VVO-Team -
Daniel Berger
Sehr geehrte Damen und Herren,
im RE50 ist für den Übergang zur 1. Klasse von Leipzig nach Dresden sowohl eine Übergangsmonatskarte für die 1. Klasse des MDV als auch des VVO verfügbar. Es besteht jedoch eine Regelungslücke zwischen den Verbünden zwischen Riesa und Oschatz. Zwar gibt es den 1. Klasse Übergangübergang nach Deutschlandtarif (DB), dieser kann jedoch nur über das DB Reisezentrum gebucht werden und ist ökonomisch unverhältnismäßig (Monatskarte 108 €) im Vergleich zum Übergangsticket der Verbünde (ca. 24 EUR).
Sowohl der erschwerte Erwerb, als auch die Preisgestaltung im Deutschlandtarif sind nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr diskriminierend. Besonders hervorzuheben ist dabei das es sich bei des "Lücke" nur um eine Station handelt, das Tarifverhältnis zwischen Deutschlandtarif und dem VVO liegt somit auf Stationen runtergerechnet bei ca. 1:50.
Was gedenken Sie zu tuen um diese Diskriminierung im Zusammenwirken mit MDV und DB aufzulösen? Damit 1. die Fahrgastrechte bzgl. tariflicher Diskriminierung wieder hergestellt und 2. nach Artikel 1 der Verordnung (EU) 2021/782 die Mindestinformationen, auch in Bezug auf die Ausstellung von Fahrkarten den Fahrgästen in einem barrierefreien Format und rechtzeitig bereitgestellt werden.
Diese Beschwerde wird nach Ihre Antwort ebenfalls an das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet.VVO
Sehr geehrter Herr Berger,
in den Tarifbestimmungen zum Deutschland-Ticket ist folgendes festgelegt:
Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen
Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften.Grundsätzlich gilt: für verbundübergreifende Fahrten gilt für die Gesamtstrecke der Deutschlandtarif (DTV). Die Tarife sind durch die jeweiligen Genehmigungsbehörden geprüft und bestätigt worden.
Wir als Verbund haben auf die Tarifgestaltung im DTV keinen Einfluss - auch nicht für die 1.Klasse-Thematik.Gern können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an den DTV [E-Mail: info@deutschlandtarifverbund.de] wenden.
Freundlich grüßt
Anja Baldamus
VVO-Team