Kundengarantien
Hat etwas nicht wie geplant funktioniert, stehen die Partnerverkehrsunternehmen dafür gerade und machen es wieder gut.
Sie haben Fragen oder wollen Ihren Garantiefall anmelden? Die Mitarbeiter an der KundengarantieHotline 0800 / 3 111 888 (kostenlos) helfen Ihnen gern weiter.
Die Kundengarantien sind Bestandteil der Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und werden etappenweise auf den einzelnen Strecken im VVO eingeführt.
Zunächst gelten die Kundengarantien auf folgenden Strecken:
Auf den S-Bahn-Linien:
- S 1 Meißen – Dresden – Bad Schandau – Schöna
- S 2 Pirna – Dresden – Dresden Flughafen
- S 3 Dresden – Tharandt – Klingenberg-Colmnitz
- S 8 Dresden – Kamenz
sowie auf den Strecken:
- RE 1/ RB 60 Dresden – Bautzen – Görlitz
- RE 2/ RB 61 Dresden – Bischofswerda – Zittau
- RE 3/ RB 30 Dresden – Tharandt – Klingenberg-Colmnitz
- RE 11 Ruhland – Hoyerswerda
- RE 15 Dresden – Hoyerswerda
- RE 18 Dresden – Ruhland
- RE 19 Dresden – Altenberg
- RB 31 Dresden – Elsterwerda-Biehla
- RB 33 Dresden – Königsbrück
- RB 45 Stauchitz – Elsterwerda
- RE 50 Dresden – Riesa
- RE 50 Oschatz – Leipzig Hbf
- RB 71 Pirna – Neustadt/Sa. – Sebnitz
- RB 72 Heidenau – Altenberg
- U 28 Sebnitz - Bad Schandau - Schöna
Die Kundengarantien gelten für alle Fahrgäste, die mit einem gültigen VVO-Ticket (außer Deutschlandticket) auf den o. g. Strecken innerhalb des VVO-Verbundraums unterwegs sind. Der Garantiefall muss innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen (Tage, die nicht auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fallen) nach Vorfalldatum angemeldet werden.
Für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist die Vorlage eines gültigen Tickets zum VVO-Tarif für die bemängelte Fahrt erforderlich. Dabei ist eine Kopie des genutzten Fahrausweises, bei Chipkarten Vorder- und Rückseite, ausreichend. Das bearbeitende Verkehrsunternehmen prüft die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Chipkarte beim ausgebenden Verkehrsunternehmen. Es genügt nicht die erklärte Absicht, ein VVO-Ticket kaufen zu wollen.
Für die Inanspruchnahme der Kundengarantien ist auch die Vorlage eines gültigen MDV-Tickets für die bemängelte Fahrt – beschränkt auf die Teilstrecke Oschatz – Leipzig Hbf des RE 50 – möglich. Dabei ist eine Kopie des genutzten Fahrausweises, bei Chipkarten (z. B. UmweltCard) Vorder- und Rückseite, ausreichend. Das bearbeitende Verkehrsunternehmen prüft die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Chipkarte beim ausgebenden Verkehrsunternehmen.Es genügt nicht die erklärte Absicht, ein MDV-Ticket kaufen zu wollen.
Fahrgäste mit anderen Fahrkarten, zum Beispiel dem Sachsen-Ticket, oder Kunden, deren Reise über das Verbundgebiet (VMS-Tickets) hinausgeht, haben Anspruch auf die geltenden gesetzlichen Regelungen. Ebenso ausgeschlossen sind von Schulträgern finanzierte Schülerfahrkarten.