Freiwilligendienstleistende

Wer sich für den Freiwilligendienst entschieden hat, kann ermäßigte Zeitkarten nutzen.

Zu den Freiwilligendienstleistenden gehören FSJ’ler (Frei­williges Soziales Jahr), FÖJ’ler (Frei­williges Ökologisches Jahr), FdaG’ler (Freiwilligdienst aller Generationen) und BufDi (Bundes­freiwilligendienstleistende)

Freiwilligendienstleistende benötigen eine gültige Kundenkarte (Kundenkarte hier online beantragen), um folgende ermäßigte Tickets zu nutzen:

 

Preise und Gültigkeit ermäßigte Zeitkarten

Ermäßigte Zeitkarten gelten innerhalb der gewählten Tarifzone(n) im Verkehrsverbund Ober­elbe in allen Nah­verkehrs­­­zügen, S-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Fähren (außer Kurort Rathen) sowie in Sonderverkehrsmitteln.

Ermäßigte Wochenkarten

Mit einer ermäßigten Wochenkarte kann man ab Entwertung 7 aufeinander folgende Tage lang mobil sein. Das Ticket gibt es am Automaten, in allen Servicezentren und in den Regionalbussen.

  Gültigkeit ermäßigt normal
Wochenkarte
gilt 7 Tage
inkl. Entwertungs­tag
1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
17,10 €9 22,80 €
Tarifzone Dresden 20,90 €9 27,90 €
2 Tarifzonen3 31,10 €9 41,40 €
1 Tarifzone3
und umliegende
46,60 €9 62,10 €
Verbundraum 61,40 €9 81,80 €

Stand: 1. April 2024

* Bitte beachten Sie, dass am 1. April 2025 die Fahrpreise im VVO angepasst werden.

Hinweise

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Ermäßigte Monatskarten

Mit einer ermäßigten Monatskarte ist man ab Entwertung einen Monat lang mobil. Das Ticket ist am Automaten, in allen Servicezentren und in den Regionalbussen erhältlich.

  Gültigkeit ermäßigt normal

Monatskarte
gilt bis gleicher Tag
Folgemonat ab Entwertung

1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
48,80 €9 64,90 €13
Tarifzone Dresden 60,90 €9 81,00 €13
2 Tarifzonen3 88,80 €9 118,30 €13
1 Tarifzone3
und umliegende
133,00 €9 177,40 €13
Verbundraum 175,80 €9 234,40 €13

Stand: 1. April 2024

* Bitte beachten Sie, dass am 1. April 2025 die Fahrpreise im VVO angepasst werden.

Hinweise

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Mit der (Abo-)Monatskarte und mit dem BildungsTicket kann innerhalb der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit jeweils ein Fahrrad, ein Fahrradanhänger oder ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

Ermäßigte Abo-Monatskarte

Die Abo-Monatskarte ist für zwölf zusammenhängende Monate erhältlich und gilt für den jeweils aufgedruckten Kalendermonat

  Gültigkeit ermäßigt normal
Abo-Monatskarte
Kalendermonat
1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
41,20 €9 54,10 €13
Tarifzone Dresden 50,30 €9 66,90 €13
2 Tarifzonen3 74,00 €9 98,50 €13
1 Tarifzone3
und umliegende
110,90 €9 147,70 €13
Verbundraum 146,50 €9 195,30 €13

Stand: 1. April 2024

* Bitte beachten Sie, dass am 1. April 2025 die Fahrpreise im VVO angepasst werden.

Hinweise

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Mit der (Abo-)Monatskarte und mit dem BildungsTicket kann innerhalb der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit jeweils ein Fahrrad, ein Fahrradanhänger oder ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

Hier Abonnement abschließen 

Das Abschließen eines Abonnements ist ganz einfach. Ihnen stehen dabei mehrere Verkehrsunternehmen zur Auswahl – aber keine Sorge, die Bedingungen sind überall gleich.

Schließen Sie das Abo bis zum 10. des Vormonats ab, wenn man im Folgemonat starten möchten. Bevor man das Abonnement abschließt, ist eine gültige Kundenkarte notwendig – Kundenkarte hier online beantragen.

BildungsTicket

  Gültigkeit

ermäßigt

BildungsTicket (Abo) 10
Kalendermonat
Verbundraum 15,00 € 9

Stand: 1. April 2024

Hinweise

9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte
10 gilt für Schüler an allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen ohne duale Ausbildung sowie Teilnehmer an Freiwilligendiensten

Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Mit der (Abo-)Monatskarte und mit dem BildungsTicket kann innerhalb der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit jeweils ein Fahrrad, ein Fahrradanhänger oder ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

Hier Abonnement abschließen 

Das Abschließen eines Abonnements ist ganz einfach. Ihnen stehen dabei mehrere Verkehrsunternehmen zur Auswahl – aber keine Sorge, die Bedingungen sind überall gleich.

Schließen Sie das Abo bis zum 10. des Vormonats ab, wenn man im Folgemonat starten möchten. Bevor man das Abonnement abschließt, ist eine gültige Kundenkarte notwendig – Kundenkarte hier online beantragen.

Weitere Informationen

Ermäßigungsberechtigte Personen im Detail

  1. Schüler bis zum 15. Geburtstag
     
  2. Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges (Abendoberschule, Abendgymnasium, Kolleg), Hochschulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkshochschulen
     
  3. Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist
     
  4. Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erlangen des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen
     
  5. Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden
     
  6. Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen
     
  7. Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariates vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist
     
  8. Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten
     
  9. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten

Die Ermäßigungsberechtigung wird in Zweifelsfällen anhand der jeweiligen Ausbildungs­stätten­verzeichnisse der Bundesländer geprüft.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.