Sehr geehrter Nutzer, in den Einstellungen Ihres Browsers ist JavaScript nicht aktiviert. Mit dieser Browsereinstellung sind die vielfältigen Komfortfunktionen unserer Fahrplanauskunft leider nicht nutzbar.
… allein 2024 rund 300.000 Euro in die Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen.“ Sprayen ist kein Kavaliersdelikt. In Extremfällen drohen den Tätern bis zu zwei Jahren Gefängnis. Als zivilrechtliche Forderung können die materiellen Schäden zudem über 30 Jahre im Nachhinein geltend gemacht werden, auch wenn der Sprayer zur Tatzeit unter das Jugendstrafrecht fiel. Die DB erstattet grundsätzlich…
Seiten: