Damit die Züge vertragsgemäß rollen
…, die das Unternehmen verschuldet hat? J. H.: Die Vertragsstrafen, die sogenannten Pönalen, sind in den Verkehrsverträgen ganz genau festgelegt. Eine Fahrt, die verschuldet nicht stattgefunden hat, wird natürlich auch nicht bezahlt – bei Ersatz durch Busse gibt es nur einen prozentualen Geldabzug. Hinzu kommen die Entschädigungen, die die Unternehmen im Rahmen der Kundengarantien leisten müssen…