Sehr geehrter Nutzer, in den Einstellungen Ihres Browsers ist JavaScript nicht aktiviert. Mit dieser Browsereinstellung sind die vielfältigen Komfortfunktionen unserer Fahrplanauskunft leider nicht nutzbar.
…, dass er die jeweils gültigen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhält und während der gesamten Vertragsdauer einhalten wird. Auf Verlangen der Verkehrsverbund Oberelbe GmbH bzw. des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe ist der Vertragspartner verpflichtet, Nachweise über die Einhaltung des MiLoG, insbesondere im Hinblick auf die Zahlung der Mindestlöhne, vorzulegen…
Seiten: