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Viele Fragen in Bus und Bahn
… ist: So zählt ein zusammengeklapptes Fahrrad in einer handelsüblichen Fahrradtasche als Handgepäck und muss nicht bezahlt werden. Kinder bis zur Einschulung benötigen keinen Fahrschein…
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Fahrräder
… oder Handwagen, in denen Kleinkinder sitzen ein zusammengeklappter elektrischer Tretroller ein in einer Transporttasche verpacktes Klapprad sowie Dreiräder, Lauf- oder Fahrräder von Kindern…) und mit besonderen Zuggeräten verbundene Rollstühle (Minibike, Minitrack) sowie nicht zusammengeklappte, zulassungs- oder versicherungspflichtige Fahrzeuge. Details zur Mitnahme von Fahrrädern, Sachen…
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Sachen
… Sachen Ihr Handgepäck , Reisegepäck und leicht tragbare Sachen können Sie in Bus & Bahn kostenfrei mitnehmen. Dazu gehören: ein Kinderwagen mit Kind ein Rollstuhl oder Rollator ein Paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten pro Person Kleintiere im geeigneten Transportbehälter sowie ein Fahrradanhänger oder Handwagen, in denen Kleinkinder sitzen ein zusammengeklappter elektrischer…
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