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… über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) die Abschnitte 2 ff. der VOB/A beziehungsweise der VOL/A oder die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten, bleiben unberührt. 3.3 Sofern der Zuwendungsempfänger verpflichtet ist, Veröffentlichungen nach VOB, VOL und VOF vorzunehmen, sind diese auch im Sächsischen…
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