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VVO Kleingedrucktes Anlage 2 Sonderregelungen Befoerderungsbedingungen
… besteht nicht, wenn der Aufstellplatz für den E-Scooter Straßenbahnen nach §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) befördert, bereits durch andere Fahrgäste (mit Rollstuhl, anderen E-Scootern, Kinderwagen…) Anforderungen an die Haltestellen von Straßenbahnen Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahr- • Eine Beförderung von E-Scootern in Straßenbahnen ist nur möglich…
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VVO Broschuere VVO Kleingedrucktes
… nach §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) befördert, bereits durch andere Fahrgäste (mit Rollstuhl, anderen E-Scootern, Kinderwagen wenn folgende Voraussetzungen… Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahr- • Eine Beförderung von E-Scootern in Straßenbahnen ist nur möglich, wenn Ein- und bremsung bzw. 0,5 g Querkräfte…
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SrV Mobilitaet in Dresden Verkehrserhebung
…-Scooter aber auch elektrische Privat-Pkw oder elektrisches Menschen wechseln innerhalb einer Woche zwischen ihren Carsharing keinen messbaren Beitrag. Das wird sich ändern, Hauptverkehrsmitteln…
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