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… nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet worden ist. 8.3 Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, soweit der Zuwendungsempfänger 8.3.1 die Zuwendung… Fassung, jährlich zu verzinsen. 8.5 Werden Zuwendungen nicht alsbald (vergleiche Nummer 1.4 Satz 1 und Nummer 8.3.1) nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet…
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